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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen der Haas Metallverarbeitungs GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen der Haas Metallverarbeitungs GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Haas Metallverarbeitungs GmbH nicht an, es sei denn, Sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an die Haas Metallverarbeitungs GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Besteller erhält eine Auftragsbestätigung. Diese stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll nur über den Eingang der Bestellung informieren. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Haas Metallverarbeitungs GmbH das bestellte Produkt versendet. Über Produkte, die nicht auf dem Lieferschein/der
Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zustande. Der Vertrag kommt mit der Haas Metallverarbeitungs GmbH zustande.
2. Schriftliche Auftragsbestätigungen, Angebote oder mündliche Absprachen mit Mitarbeitern, Vertretern oder Reisenden der Haas Metallverarbeitungs GmbH bleiben bis zur Lieferung unverbindlich.

§ 3 Lieferfristen

1. In Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltene, sowie in mündlicher Form von Mitarbeitern, Vertretern oder Reisenden der Haas Metallverarbeitungs GmbH mitgeteilte Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausnahmsweise in ausdrücklicher Form schriftlich zugesagt wurden.
2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornimmt und technische Details geklärt sind. Sollte der Besteller dies nicht einhalten, ist eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
3. Hält die Haas Metallverarbeitungs GmbH eine vereinbarte Lieferfrist aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht ein, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist für die Lieferung schriftlich zu setzen. Nach fruchtlosen Ablauf der Nachfrist hat der Besteller das Recht von der Bestellung ohne Weiteres zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Geschäftsführer oder durch leitende Angestellte oder durch vorsätzliches Handeln der nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
4. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn die Haas Metallverarbeitungs GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung gehindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung der Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Haas Metallverarbeitungs GmbH von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Haas Metallverarbeitungs GmbH von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die Haas Metallverarbeitungs GmbH wird den Besteller unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

§ 4 Eigentumsvorbehalte

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Warenveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets in Namen und im Auftrag der Haas Metallverarbeitungs GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit der Haas Metallverarbeitungs GmbH nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt sie an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der Haas Metallverarbeitungs GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 5 Preis, Zahlungen, Versand -und Verpackungskosten

1. Die Angebots- und Vertragspreise verstehen sich ab Werk, ausschließlich der Verpackung. Es gilt jeweils die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Soweit sich diese während der Laufzeit des Vertrages ändert, gilt die neue gesetzlich geforderte Umsatzsteuer für die von der gesetzlichen Regelung
betroffenen Lieferungen.
2. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Änderung der Lohn- und Materialkosten ein, so ist entsprechend dieser Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen.
3. Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf den reinen Warenwert oder nach 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Skonto wird allerdings nur gewährt, sofern nicht im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige
Zahlungen des Bestellers aus Lieferungen unbeglichen sind. Eine Ausnahme bildet hier der Neukunde. Diese werden bei den ersten drei Wareneinkäufen mit Vorkasse belegt. Hierfür erhalten Sie 2% Skonto auf den bestellten Nettowarenwert.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Vertreter und Reisenden keine Inkassovollmacht haben.
5. Transportverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung nimmt die Haas Metallverarbeitungs GmbH zurück, vorausgesetzt der Kunde liefert die Verpackung sortiert nach Materialart und auf seine Kosten an die Haas Metallverarbeitungs GmbH zurück.
6. Versandkosten werden dem Besteller bis zu einem Nettowarenwert von 2.500,00 EURO anteilmäßig berechnet.

§ 6 Gefahrenübergang Teillieferung

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware durch uns oder von uns beauftragte Dritte an den Abholer oder Spediteur über, auch bei Verladen auf unsere eigene Transportfahrzeuge zur Versendung. Dies gilt auch für die Versendung der Ware von unseren Partnern. Die vorgenannten Gefahrenübergänge treten auch bei Vereinfachung frachtkostenfreier Versendung ein.
2. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, welche die Haas Metallverarbeitungs GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Bestellers.
4. Die Haas Metallverarbeitungs GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und zur Rechnung des Bestellers zu versichern.
5. Verpackungsgestelle werden gesondert neben den Angebotspreisen in Rechnung gestellt und bei Rückgabe vergütet.
6. Die Haas Metallverarbeitungs GmbH ist in zumutbaren Umfang zu Teilleistungen berechtigt und kann diese bei Auslieferung in Rechnung stellen.

§ 7 Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Haas Metallverarbeitungs GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trägt der Verbraucher.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Zur Durchführung der Nachbesserung hat der Besteller die nachzubessernden Waren an dem Ort kostenfrei zur Verfügung zu stellen, an den die Ware versand wurde (Hauptwerk, Niederlassung).
9. Bei Durchführung von Lohnaufträgen übernimmt die Haas Metallverarbeitungs GmbH keine Haftung für Mängel, die durch die Beschaffenheit desMaterials bedingt sind.

§ 8 Haftungsbeschränkung

1. Soweit sich nicht anders ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Haas Metallverarbeitungs GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Haas Metallverarbeitungs GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung der Haas Metallverarbeitungs GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
2. Ansprüche auf Schadensersatz aus Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung, positiver Förderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Geschäftsführer oder leitenden Angestellten oder durch vorsätzliches Handeln der nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
4. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 9 Widerrufsrecht

1. Der Besteller kann die gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen auf eigene Kosten an die Haas Metallverarbeitungs GmbH zurücksenden. Der Kaufpreis wird gutgeschrieben. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
2. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten wurden oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 10 Schlussbestimmung

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort für die Lieferung ist Leipzig. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist
der Sitz der Haas Metallverarbeitungs GmbH.
3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch die Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.